Jeder gesetzlich Versicherte kann mit dem Wechseln in eine andere gesetzliche Krankenversicherung nicht nur Geld sparen sondern ebenso von vielen zusätzlichen Leistungen profitieren.
Die Beiträge differenzieren sich bei den unterschiedlichen Krankenversicherungen jedoch, denn jede Krankenkasse hat das Recht einen Individuellen Zuschlag auf die gesetzliche Regelung zu erheben. Sodass je nach Gehaltshöhe höhere Differenzen entstehen.
Doch der Beitrag sollte nicht der der einzige ausschlaggebende Grund sein die Versicherung zu wechseln, denn auch jede Krankenkasse darf auch Ihre Zusatzleistungen frei bestimmen, sodass dadurch große Unterschiede entstehen.
Wir haben Ihnen die Prozesse vereinfacht und ermöglichen Ihnen interessante Kombinationen zum Wechseln in eine andere gesetzliche Krankenkasse.
Gesetzliche Krankenversicherung haben in der Regel eine 12. Monatige Bindefrist, wenn nicht ein anderer Vertrag mit der Versicherung geschlossen worden ist.
Die Kündigungsfrist ist immer 2. Monate zum Monatsende und muss schriftlich erfolgen. z.B.: Kündigung der alten Versicherung ist im September erfolgt, dann kann die neue Versicherung am 01. Dezember starten.
Wichtig: Erst wenn die alte Krankenversicherung die Kündigung bestätigt hat, kann die neue Aktiviert werden.
Wir machen für Sie alles fertig und senden die Anträge und Kündigungen automatisch an die jeweiligen Versicherungen. In der Regel haben Sie nichts weiters zu tun. Bei verschieden Krankenkassen werden allerdings die Kündigungsbestätigungen nicht an uns oder der neuen Krankenkasse geschickt, sondern gehen an Sie. Diese Bestätigung benötigen wir um die neue Krankenkasse zu aktivieren.
Es entstehen keine Kosten für Sie für den Wechsel in eine andere Krankenkasse. Ebenso ist der gesetzlichen Krankenkasse nicht erlaubt einen individuellen Zuschlag wegen Vorerkrankungen zu verlangen.
Sollten Sie sich für eine Kombination entscheiden, dann fallen die monatlichen Gebühren für die Zusatzversicherungen an.
Nein, grundsätzlich darf eine gesetzliche Krankenkasse keinen ablehnen, egal welche Vorerkrankungen jemand hat.
der Wechsel in eine neue Krankenkasse muss dem Arbeitgeber bekannt gegeben werden, dies wird durch die Versicherungsgesellschaft erledigt
Diese Daten sind wichtig um automatisch die Kündigungen an die Vorversicherung schicken zu können.
Krankenversicherungsbestätigungen erhalten Sie, nachdem die Vorversicherung Ihre Kündigung bestätigt hat. In der Regel senden die Versicherung, die Kündigungsbestätigung nur an Sie, sodass diese uns geschickt werden muss, damit wir der neuen Krankenversicherung die Kündigung bestätigen können.