Wer nach Deutschland ohne ein Einreisevisum einreisen kann und oder nur eine beschränkte Aufenthaltserlaubnis hat, muss innerhalb der Aufenthaltsfrist, diese in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnsitzes neu beantragen und erhalten.
In der Regel benötigen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Generell ausgenommen sind Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie andere Staaten für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen über den offiziellen Link des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820/
Verantwortlich für die Visumserteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Ausländerbehörde, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben.
Wenn Ihr Studium bis zu 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Schengen-Visum!
Sollte Ihr Studium länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie ein deutsches nationales Visum!
Wichtig: Sie können auch mit einem Schenken-Visum nach Deutschland einreisen, müssen aber Ihren Aufenthalt verlängern, indem Sie eine deutsche Aufenthaltserlaubnis Ihrer Wohnadresse ein Studium bei der Ausländerbehörde beantragen und erhalten. Sie sollten dies tun, solange Ihr Einreisevisum noch gültig ist und ebenso ist das Verfahren der Botschaft Ihres Heimatlandes unterschiedlichen, deshalb schauen Sie bitte auf die offizielle Seite der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland!
Für die Visumsbeantragung sollten Sie folgendes bereitstellen:
( Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch eine Gültigkeit von mindestens 1 Jahr haben.)
In der Regel ist auch der Zahlungsnachweis der Studiengebühr erforderlich, dies wird in der Regel Ihnen von der Sprachschule nach Zahlungseingang bestätigt.
Das kann sein:
Stipendium Nachweis
Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Angehörigen, Firma , Bekannter die die Lebenshaltungskosten für Sie hier in Deutschland übernimmt
Ein Sperrkonto über €10236 pro Jahr oder pro Monat mindestens 853.-€ Ihres Aufenthaltes hinterlegt ist. Dies kann unser Partner die Finita Bank sein
Informationen zur Krankenversicherung
In den meisten Fällen wird ein nationales Visum für langfristige Aufenthalte beantragt
Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 90 Tagen ein Schenkenvisum
Wichtig: Bitte bedenken Sie bei Wahl eines Schenkenvisum und geplanten längerfristigen Aufenthalten in Deutschland eine Verlängerung Ihres Visums vor Ablauf der 90 Tage gestellt haben müssen.