Internationale Sprachschüler/innen benötigen ein deutsches Visum, das bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragt werden muss, bevor sie zum Studieren nach Deutschland einreisen.
Allerdings haben einzelne Staaten Sonderregeln. Beispielsweise benötigen Sie abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit für einen Sprachkurs, der die Dauer von drei Monaten nicht überschreitet, kein Visum.
Wer nach Deutschland ohne ein Einreisevisum einreisen kann und oder nur eine beschränkte Aufenthaltserlaubnis hat, muss innerhalb der Aufenthaltsfrist, diese in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnsitzes neu beantragen und erhalten.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen über den offiziellen Link des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820/
Verantwortlich für die Visumserteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Ausländerbehörde, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz haben.
Wenn Ihr Studium bis zu 3 Monate dauert, benötigen Sie ein Schengen-Visum!
Sollte Ihr Studium länger als 3 Monate dauert, benötigen Sie ein deutsches nationales Visum!
Für die Visumsbeantragung sollten Sie folgendes bereitstellen :
( Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss noch eine Gültigkeit von mindestens 1 Jahr haben.)
In der Regel ist auch der Zahlungsnachweis der Studiengebühr erforderlich, dies wird in der Regel Ihnen von der Sprachschule nach Zahlungseingang bestätigt.
Das kann sein:
Stipendium Nachweis
Verpflichtungserklärung eines in Deutschland lebenden Angehörigen, Firma , Bekannter die die Lebenshaltungskosten für Sie hier in Deutschland übernimmt
Ein Sperrkonto über €10236 pro Jahr oder pro Monat mindestens 853.-€ Ihrers Aufenthaltes hinterlegt ist. Dies kann unser Partner die Finita Bank sein
Informationen zur Krankenversicherung
In den meisten Fällen wird ein nationales Visum für langfristige Aufenthalte beantragt
Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 90 Tagen ein Schenkenvisum
Wichtig: Bitte bedenken Sie bei Wahl eines Schenkenvisum und geplanten längerfristigen Aufenthalten in Deutschland eine Verlängerung Ihres Visums vor Ablauf der 90 Tage gestellt haben müssen.
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