Sie benötigen kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Kanada, Israel, Japan, Monaco, Neuseeland, Südkorea, San Marino oder den USA besitzen. Für einen längeren Aufenthalt wird jedoch eine Aufenthaltserlaubnis (siehe nationales Visum) benötigt. Diese muss innerhalb der 90-tätigen Aufenthaltsfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Grundsätzlich benötigen Sie zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum, wenn sie keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen.
Ausgenommen sind Staatsangehörige bestimmter Länder (siehe oben), für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis 90 Tagen im Zeitraum von 180 Tagen aufgehoben hat.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amts überprüfen:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820/
Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland.
Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die jeweilige Ausländerbehörde im Amtsbezirk Ihres Wohnsitzes.
Nachdem in der Regel eine Arbeitsaufnahme länger als drei Monate dauert, benötigen Sie ein nationales Visum.
Für eine Visumbeantragung benötigen Sie folgende Dokumente:
Informationen zur Krankenversicherung
Wichtig: In den meisten Fällen wird ein nationales Visum für langfristige Aufenthalte beantragt. Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 90 Tagen ist ein Schengen-Visum ausreichend.
Bitte bedenken Sie bei Wahl eines Schengen-Visums und geplanten längerfristigen Aufenthalten in Deutschland, dass Sie einen Antrag auf Verlängerung Ihres Visums vor Ablauf der 90 Tage gestellt haben müssen.
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