für gesetzlich Versicherte
Sie haben freie Wahl der Klinik, Einzel- oder Zweibettzimmer und Arztwahl (Chefarzt oder Oberarzt).
Für alle die eine bestmögliche Behandlung im Krankenhaus wollen
gilt
Nach Unfall wird erstattet
• 100% Chefarztbehandlung
• 100% Ein- oder Zweibettzimmer
• Freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken
• Übernahme der Zuzahlung
• „0,-- Euro-Beitrag“ ab dem 92. Tag im Krankenhaus
zusätzlich
• €25,00 Ersatz-Tagegeld bei Verzicht
• €200,00 bei bestimmten ambulanten Operationen
für gesetzlich Versicherte
Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
Für alle die im Krankenhaus im 2- Bettzimmer liegen wollen
Rückerstattung der Mehrkosten für
gilt
Rückerstattung der Mehrkosten für
oder
Für alle die im Krankenhaus im 1- Bettzimmer liegen wollen
Rückerstattung der Mehrkosten für
gilt
Rückerstattung der Mehrkosten für
oder
Im Krankenhaus ist niemand gern. Wenn es dann doch so weit kommt, bleiben Patienten im Durchschnitt sieben Tage. Abhängig ist das von den Heilungschancen.
Diese hängen neben einer optimalen Behandlung auch von einer Umgebung ab, in der sich der Patient wohlfühlen kann.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Leistungen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.
Dazu zählt nicht, im besten Krankenhaus vom Chefarzt bzw. Spezialisten behandelt zu werden. Auch nicht, dass Sie in einem Zimmer mit möglichst wenigen Bettnachbarn untergebracht werden wollen.
Mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung wird dafür gesorgt, dass Sie in den besten Händen sind und Gesund werden.
Krankenhausaufenthalte können allein schon wegen der unbekannten Umgebung für Kinder zu einer unangenehmen Erfahrung werden. Verstärkt wird dies, wenn der Nachwuchs von den Eltern getrennt ist. Dabei ist erwiesen, dass der Heilungsprozess durch eine angenehme Umgebung gefördert wird.
Darüber hinaus sind diese Tarife für Kinder sehr günstig!
Leider nicht, da der der Leistungsfall bereits eingetreten ist.
Die Wartezeit beträgt drei Monaten hat bis Sie die Versicherung nutzten können.
Wichtig Sonderregelung:
Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
Für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung gelten verlängerte Wartezeiten von 8 Monaten.
Ja, Sie erhalten eine Versichertenkarte, die Sie im Krankenhaus vorlegen können, damit diese bequem mit der Versicherungsgesellschaft abrechnen kann.
In der Regel rechnet die Versicherungsgesellschaft direkt mit dem Krankenhaus ab.
Ja, Sie haben die Möglichkeit das Krankenhaus frei zu wählen.
In der Regel bringt der Rettungsdienst Notfallpatienten so schnell wie möglich in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Zum einen, weil der Notarzt oft schon zum nächsten Einsatz muss. Zum anderen, weil die gesetzlichen Krankenkassen nur diesen Transport übernehmen. Wer lieber in seinem Wunschkrankenhaus behandelt werden möchte, muss den Mehraufwand in der Regel selbst bezahlen: Sei es der zusätzliche Transport oder die Verlegung ins andere Krankenhaus.
Die Kosten für Krankentransport, Rettungseinsatz und Notarzteinsatz sind von Ort zu Ort unterschiedlich, bewegen sich aber im dreistelligen Kostenbereich. Bei einer Verlegung von einem Krankenhaus ins andere fallen ebenfalls mehrere hundert Euro an.
Diese werden ebenso von der Versicherung getragen.
Ja, die Versicherungsgesellschaft übernimmt die Mehrkosten für den Spezialisten.
Anmerkung: Das beste Beruhigungsmittel hilft nicht, wenn kein Vertrauen in den behandelnden Arzt oder den Spezialisten da ist. Die Angst vor der Narkose und andere Sorgen um Risiken, Schmerzen oder Beschwerden erübrigen sich aber schnell, sobald man Entscheidungen selbst treffen kann. Zum Beispiel, wer die Operation im Krankenhaus durchführen wird.
Gesetzlich Versicherte können sich nicht aussuchen, wer sie operiert. Die Behandlung durch ausgewählte Spezialisten kann jedoch eine gute Entscheidung für die eigene Gesundheit sein. Dann wird nach dem Aufwand der Behandlung privat abgerechnet, was schnell ins Geld geht.