Grundsätzlich hat jede/r die Freiheit, sich seine Krankenversicherung selbst auszusuchen.
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten über den gesetzlichen Ramen zusätzliche freiwillige Leistungen an, die finanzielle und medizinische Vorteile bedeuten. Sie unterscheiden sich ebenso von individuellen Beitragszuschlägen, die aber bei genauerer Betrachtung den Versicherten durchaus mehr Vorteile bringen als der Krankenversicherungsbeitrag.
Deshalb sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen und für sich kalkulieren, um die für Sie beste Versicherung wählen.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland bieten eine umfassende Leistung zum Gesundheitsschutz. Medizinisch notwendige Behandlungen werden auf hohem Niveau erbracht. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von Krankenkassen-Leistungen, der von Ärzten und Krankenkassen-Vertretern ständig erweitert wird.
Jede/r Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Darüber hinaus bieten Krankenkassen interessante Sonderleistungen, um den Schutz bei Krankheit nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.
Getragen wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von den gesetzlichen Krankenkassen, von denen es etwa 116 Stück gibt. Die Kassen führen die Aufgaben durch, die ihnen der Staat bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung zuweist. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass die Grundleistungen der Krankenkassen vom Staat festgelegt werden.
Private Krankenversicherungen (PKV) sind private Versicherungsunternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Der Vertrag kommt anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande.
Die privaten Krankenversicherungen bieten in der Regel einen besseren Versicherungsschutz zu niedrigeren Preisen, doch nicht jeder kann sich privat versichern.
Die Höhe des Versicherungsbeitrags in der privaten Krankenversicherung orientiert sich maßgeblich an folgenden drei Faktoren:
Gesundheitszustand des Versicherten
Alter des Versicherten
Leistungsumfang des Tarifs
Ein Beispiel: Wer jung ist, sich bester Gesundheit erfreut und einen Einsteigertarif wünscht, zahlt grundsätzlich weniger Versicherungsbeiträge als ein Versicherter mittleren Alters in einem Tarif mit Premiumleistungen.
Arbeitnehmer/Innen, die ein Einkommen von über 62.550.-€ im Jahr nachweisen können, können sich auch privat versichern. Ansonsten besteht die Pflicht, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Selbstständige oder Freiberufler können sich ebenfalls privat Krankenversichern.
Private Vollkrankenversicherungen haben in der Regel günstige Tarife und einen besseren Krankenversicherungsschutz als gesetzliche Krankenkassen. >(Wichtig: Bevor Sie sich für eine private Vollkrankenversicherung entscheiden, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, denn nicht für jeden ist eine solche Krankenversicherung sinnvoll.)
Ein schneller und einfacher Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist nicht möglich, doch gibt es die Möglichkeiten.
Angestellte haben die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen wieder unter 62.550 Euro – umgerechnet 5.212,50 Euro brutto pro Monat (Stand 2020) – sinkt.
Selbstständige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein festes Angestelltenverhältnis wechseln, bevor sie sich gesetzlich versichern können. Wichtig: Hierbei ist aber ebenfalls die jährliche Einkommensgrenze zu beachten und darf nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Ebenso wer älter als 55 Jahre ist, kann nicht mehr wechseln.
Für Beamte ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen
Eine private Krankenversicherung (PKV) ist sinnvoll für gut verdienende Angestellte, Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Besonders dann, wenn Sie Wert auf eine hochwertige Versorgung im Krankheitsfall legen.
Wichtig jedoch, nicht für jeden ist es sinnvoll sich privat kranken zu versichern, denn es gibt auch Nachteile.
Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, sind Sie mindestens 18. Monate bei dieser Krankenversicherung versichert.
Ausnahmen:
Sie haben einen Statuswechsel (Statuswechsel könnte z.B. sein: Arbeitgeberwechsel, Selbstständigkeit, usw.)
Sie verdienen mehr als in der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze festgelegt (aktuell: mehr als 62 550 Euro im Jahr)