Jede/r Student/in, der/die an einer deutschen Universität oder Hochschule immatrikuliert ist, ist nach deutschem Recht in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Krankenkasse pflichtversichert.
Studierende ab dem 30. Lebensjahr können in der Regel nicht mehr über die gesetzliche Krankenkasse versichert werden.
1/ Solltest du bereits eine Zulassung einer deutschen Hochschule oder Universität bekommen haben, dann benötigst du eine gesetzliche oder private Krankenversicherung mit gesetzlich vorgeschriebener Pflegeversicherung.
2/ Solltest du zuerst eine Sprachschule besuchen um eine Zulassung zu erhalten benötigst du eine spezielle Krankenversicherung bis zum offiziellen Studienbeginn an einer deutschen Hochschule oder Universität.
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Deutschland bieten eine umfassende Leistung zum Gesundheitsschutz. Medizinisch notwendige Behandlungen werden auf hohem Niveau erbracht. Dafür sorgt ein weitreichender Katalog von Krankenkassen-Leistungen, der von Ärzten und Krankenkassen-Vertretern ständig erweitert wird.
Jede/r Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Darüber hinaus bieten Krankenkassen interessante Sonderleistungen, um den Schutz bei Krankheit nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.
Getragen wird die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von den gesetzlichen Krankenkassen, von denen es etwa 116 Stück gibt. Die Kassen führen die Aufgaben durch, die ihnen der Staat bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung zuweist. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass die Grundleistungen der Krankenkassen vom Staat festgelegt werden.
Private Krankenversicherungen (PKV) sind private Versicherungsunternehmen, die Krankenversicherungen anbieten. Der Vertrag kommt anders als in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen privatrechtlichen Vertrag zustande. Die privaten Krankenversicherungen bieten in der Regel einen besseren Versicherungsschutz zu niedrigeren Preisen (nicht jeder kann Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden) und/oder spezielle Krankenversicherungen zum Beispiel für ausländische Studierende an, wenn diese nicht die Möglichkeiten haben, in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu werden.
Krankenversicherungsbestätigungen für Ihr Visum erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach erfolgreich abgesendeten Anträgen (sollte es zu Fragen oder Komplikationen kommen, werden Sie von unserem Serviceteam innerhalb von 24 Stunden kontaktiert, damit wir Ihnen schnell die notwendigen Bestätigungen zukommen lassen können).
Studierende, die neu nach Deutschland kommen, können sich entscheiden, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sein wollen. Doch ist dabei zu bedenken, dass ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht möglich ist. Dennoch gibt es hier Ausnahmen, die wir mit Ihnen gerne individuell besprechen.
Wenn Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, sind Sie mindestens 12. Monate bei dieser Krankenversicherung versichert.
Ausnahmen:
Sie haben einen Statuswechsel (Statuswechsel könnte z.B. sein: Exmatruklierung von der Universität, usw.)
Sie verlassen Deutschland auf unbestimmte Zeit und melden sich ab.
Grundsätzlich hat jede/r die Freiheit, sich seine Krankenversicherung selbst auszusuchen.
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten über den gesetzlichen Ramen zusätzliche freiwillige Leistungen an, die finanzielle und medizinische Vorteile bedeuten. Sie unterscheiden sich ebenso von individuellen Beitragszuschlägen, die aber bei genauerer Betrachtung den Versicherten durchaus mehr Vorteile bringen als der Krankenversicherungsbeitrag.
Deshalb sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen und für sich kalkulieren, um die für Sie beste Versicherung wählen.