In Deutschland sowie im gesamten Schengen Raum ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung.
Das bedeutet, dass Sprachschüler/innen, die einen kurz- oder längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, eine Krankenversicherung haben müssen.
Für die meisten internationalen Sprachschüler/innen ist der Zugang zur einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.
Dafür gibt es spezielle Krankenversicherungen für Sprachschüler/innen.
Krankenversicherungsbestätigungen für Ihr Visum erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach erfolgreich abgesendeten Anträgen (sollte es zu Fragen oder Komplikationen kommen, werden Sie von unserem Serviceteam innerhalb von 24 Stunden kontaktiert, damit wir Ihnen schnell die notwendigen Bestätigungen zukommen lassen können).
Aufenthalt bis 5 Jahre
Personen, die keine Pflegezusatzversicherung benötigen
Sprachschüler/innen, die einen Vorbereitungskurs für ihr Studium in Deutschland benötigen