In Deutschland sowie im gesamten Schengen-Raum ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung.
Das bedeutet, dass Promovierende, die einen kurz- oder längerfristigen Aufenthalt in Deutschland planen, eine Krankenversicherung haben müssen.
Für die meisten internationalen Promovierenden ist der Zugang zu einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich, wenn Sie kein Arbeitsverhältnis mit einer deutschen Universität haben und nicht vorher schon gesetzlich versichert waren.
Dafür gibt es spezielle Krankenversicherungen für Promovierende.
- Aufenthalt bis zu 5 Jahren
- Erstmaliger Aufenthalt in Deutschland
- Personen bis zum 35. Lebensjahr
- kein Arbeitsvertrag mit einer deutschen Hochschule
- Maximal bis zum 34. Lebensjahr
- Personen ohne deutschen Arbeitsvertrag einer Hochschule
- Erstmalig in Deutschland krankenversichert