der HDI Versicherung AG bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
gilt
Die Privat - Haftpflichtversicherung Basic der HDI Versicherung AG mit folgendem Versicherungsumfang für:
gilt
Die Privat - Haftpflichtversicherung Komfort der HDI Versicherung AG mit folgendem Versicherungsumfang für:
gilt
Die Privat - Haftpflichtversicherung Premium der HDI Versicherung AG mit folgendem Versicherungsumfang für:
Eine Privat-Haftpflichtversicherung gehört eindeutig zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Ganz gleich ob jung oder älter sind – jeder sollte eine haben. Denn das Deutsche Gesetz hat eindeutig geregelt: Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen und haftet mit seinem Einkommen, Besitz und Vermögen. Unter Umständen ein Leben lang.
Die Private - Haftpflichtversicherung übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden die Sie jemand anderem schuldhaft, versehentlich oder auch absichtlich zugefügt haben.
Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden und je nach Umfang der Versicherung ebenso grobe Fahrlässigkeit.
Grundsätzlich ist die private Haftpflicht für jeden sinnvoll. Denn ohne eine Haftpflichtversicherung vor, müssen Sie bei selbst verursachten Schäden gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen dieses Bezahlen und dass kann teuer werden.
Ja, denn auch ich einer Mietwohnung hat ebenso Bestandteile, die Ihnen nicht gehören und beschädigt werden können und Sie die kosten dafür übernehmen müssen.
Einbauküche und die Böden (zum Beispiel Fliesen oder Dielen). Sämtliche sanitären Anlagen wie Waschbecken und Toilette sowie Türen und Fenster gehören ebenfalls dazu. Ebenso Möbel, die dem Vermieter gehören und oder Gegenstände, die Ihnen zur Verfügung gestellt worden sind.
Nein, wenn Sie Ihr Eigentum versehentlich beschädigen zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Sie zahlt nur bei Schäden, die Sie jemand anderen zufügen.
Auch Schäden durch Angehörige, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht.
Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie zum Ersatz des Schadens gegenüber Dritten verpflichtet sind.
Sie zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen.
Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab – wenn es sein muss auch vor Gericht.
Wenn Sie kostenlos Ihre Hilfe anbieten – zum Beispiel bei einem Umzug Ihres Freundes oder wenn Sie seine Wohnung beaufsichtigen während er auf Reisen geht – und Sie machen ohne es zu wollen etwas kaputt, ist das eine Gefälligkeitshandlung.
Nicht in jeder Privat-Haftpflichtversicherung ist dies versichert und Schäden werden deshalb nicht übernommen. Aus diesem Grund sollten jede Privat - Haftpflichtversicherung diese Klausel besitzen.