Die Auslandsreise-Krankenversicherung sichert Sie bei Krankheiten und Unfällen im Ausland ab – ob für einen Urlaub oder mehrere Reisen im Jahr und bis zu 56 Tage pro Reise.
Wenn Sie innerhalb der EU verreisen, benötigen Sie nicht unbedingt eine eigenständige Auslandskrankenversicherung, dennoch können hier ebenso Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet zwar innerhalb der EU ebenso, aber nur die Kosten die auch in Deutschland entstehen würden. Darüber hinaus muss der Patient die Kosten selbst tragen.
Wenn Sie allerdings in Länder außerhalb Europas reisen, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, denn dort leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Grundsätzlich gilt: In Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz braucht man nicht unbedingt eine besondere Auslandskrankenversicherung. Hier können Betroffene mit der Europäischen Krankenversicherungskarte direkt Arzt, Krankenhaus oder andere sogenannte Leistungserbringer aufsuchen.
Wichtig: Sollten Sie eine Vorerkrankung vor Reiseantritt haben, wird in der Regel die Auslandsreisekrankenversicherung für evtl. ärztliche Behandlungen deswegen nicht aufkommen.
Nein, die Auslandsreise-Krankenversicherung ist für jede Person einzeln abzuschließen.
Die Auslandskrankenversicherung leistet Kostenerstattung für medizinische Behandlung im Ausland. Sollten Sie oder eine der versicherten Personen auf der Reise erkranken, werden die Kosten für die Behandlung, die Medikamente oder sogar für den Rücktransport nach Hause von der Versicherung übernommen.