Dieses Angebot beinhaltet die Mitgliedschaft in gesetzlichen Krankenkasse TK - Die Techniker mit folgendem Versicherungsumfang:
Krankenversicherung nach gesetzlichen Leistungen
TK-Zusatzleistungen:
Reiseschutzimpfung nach Empfehlung der StIKo werden erstattet
• die Kosten für die ärztliche Impfleistung bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes oder des Gesundheitsamtes und
• den Impfstoff (ggf. abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung)
HPV-Impfung bis zum 26. Lebensjahr
Vertragsbindung: gesetzlich 12. Monate
Kostenlose Krankenversicherungsbestätigung für Ihr Visum
Easy to Germany GmbH stellt Ihnen die Krankenversicherungsbestätigung für Ihre Visumsbeantragung innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung zur Verfügung.
Sie sind über die Easy to Germany GmbH Gruppenreisekrankenversicherung von der Care Concept AG versichert.
Versicherungsbeginn ist die Einreise im Schengenraum bis zum Versicherungsbeginn der gesetzlichen Krankenkasse.
Versicherungsleistung
Ambulante oder stationäre Heilbehandlung beim Arzt oder im Krankenhaus
Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
Medizinisch notwendiger Transport ins Krankenhaus
100% Kostenübernahme bei Arzneimitteln und Heilmitteln
Schmerzstillende Zahnbehandlung (Kostenübernahme von 100% bis €250,00, darüber hinaus von 50%)
Haftpflichtversicherung
Reise RD
Weltweit sicher im Ausland –
mit dem ReiseMed - RD Reisekrankenversicherung
der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG
Ärztliche Behandlung im Ausland
100 % bei Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker, Chiropraktiker und
Osteopathen
.
Arznei- und Verbandmittel
100 %, sofern von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern bzw.
Osteopathen verordnet.
Heil- und Hilfsmittel
100 % für Bäder, Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen,
Heilgymnastik, Bestrahlungen und andere Anwendungen des elektrischen Stroms, sofern von Ärzten, Heilpraktikern, Chiropraktikern
oder Osteopathen verordnet.
Zahnbehandlung
100 % für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
Zahnersatz
100 % für provisorischen Zahnersatz in einfacher Ausführung sowie
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, keine Kieferorthopädie.
Krankenhausaufenthalt
100 % für Unterkunft und Verpflegung.
100 % für ärztliche und sonstige medizinisch notwendige Leistungen.
Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
bei stationärem Aufenthalt eines versicherten, minderjährigen
Kindes.
Kosten für die Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern
Krankenhaustagegeld
Anstelle Erstattung der stationären Kosten wahlweise 30 Euro
Krankenhaustagegeld.
Transport
100 % Transport zum nächsten erreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt zur Erstversorgung und zurück zur Unterkunft.
Rücktransport aus dem Ausland
100 % für medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport.
Überführung aus dem Ausland/Beisetzung im Ausland
100 % für die Überführung an den vor Reiseantritt bestehenden
ständigen Wohnsitz.
100 % für die Beisetzung im Ausland, max. bis zur Höhe der Überführungskosten.
Such-, Rettungs- und Bergungskoste
Max. €10000,00, sofern diese bei Erkrankung, Unfallfolge oder Tod
der versicherten Person im Ausland anfallen.
Geltungsbereich
Weltweit, bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland besteht
bis zu 8 Wochen Versicherungsschutz. Egal, ob der Aufenthalt aus privaten oder beruflichen Gründen erfolgt.
Ist eine Rückreise aufgrund Transportunfähigkeit nicht möglich,
besteht Versicherungsschutz, bis wieder Transportfähigkeit besteht.
Serviceleistungen
24-Stunden-Notrufservice bei Auslandsreisen.
Wartezeiten
Keine
Versicherbarer Personenkreis
Versicherungsfähig sind Personen, deren gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Abschluss der Versicherung in Deutschland liegt.
Im Rahmen der Familienversicherung sind in häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehe- oder Lebenspartner versichert sowie minderjährige
Kinder (bis zum 18. Lebensjahr). Zu den Kindern zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
Wichtig
Keine Leistungspflicht besteht u. a. für bekannte behandlungsbedürftige Erkrankungen, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, auf Vorsatz oder Sucht beruhende Krankheiten
oder Unfälle, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Reha-Maßnahmen,
durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung
oder Unterbringung.
Zahn KDT
Die KDT Zahnzusatzversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Zahnersatz
*In Höhe des Festzuschusses der GKV, maximal Rechnungsbetrag.
Regelung, wenn die GKV nicht leistet
Nein
Inlays/Implantate
Nein
Dentinadhäsive Füllungen
Nein
Funktionsanalytische, -therapeutische Leistungen
Nein
Zahnbehandlung
Nein
Aufbissbehelfe, Schienen
Nein
Kieferorthopädie
Nein
Zahnprophylaxe/PZR
Nein
Zusatzleistungen zur Schmerzausschaltung bzw. Schmerztherapie
Nein
Heil- und Kostenplan (HKP)
Nein
Gebührenordnung
Nein
Wartezeit
8 Monate
Wartezeit entfällt bei Unfall
Wichtig
Kein Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland
bei vorübergehendem Aufenthalt
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