Die Premium Versicherung für Brillen-und Hörgerätträger
für GKV Versicherte
ab
€8,16 – €10,44 pro Monat
Rückerstattung von
Max. €300,00 für Brillen und Kontaktlinsen
Max. €600,00 für Hörgeräte
Max. €300,00 für Hilfsmittel
zusätzlich
Auslandskrankenversicherung bis zu 3 Monate
Sehhilfen KHMR
Rückerstattung von
Max. €300,00 für Brillen und Kontaktlinsen
Max. €600,00 für Hörgeräte
Max. €300,00 für Hilfsmittel
zusätzlich
Auslandskrankenversicherung bis zu 3 Monate
Details
Sehhilfen KHMR
Sehhilfen KHMR
Die KSHR Sehhilfen Zusatzversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Brillen und Kontaktlinsen
90 %, max. €300,00 für Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen ohne Reparaturen
Ab vollendetem 14. Lebensjahr nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien. Ohne eine solche Veränderung der Sehfähigkeit frühestens 2 Jahre nach Bezug der letzten Sehhilfe.
für Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen ohne Reparaturen; ab vollendetem 14. Lebensjahr nur bei Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien. Ohne eine solche Veränderung der Sehfähigkeit frühestens 2 Jahre nach Bezug der letzten Sehhilfe.
Hörgeräte
80 %, max. €600,00 je Hörgerät
Hilfsmittel außer Sehhilfen und Hörgeräte
jährlich 80 %, max. €300,00 nach GKV-Vorleistung
Auslandskrankenversicherung
für den Schutz bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis 3 Monate (bei Rückreiseunfähigkeit, bis Transportfähigkeit vorliegt):
100 % für ärztliche Behandlung,
verordnete Arznei- und Verbandmittel,
Heilmittel,
stationäre Behandlung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung),
notwendigen Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus bzw. nächsterreichbaren Notfallarzt,
schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung in einfacher Ausführung (nicht aber Zahnersatz oder Zahnkronen).
100 % für die Mehrkosten eines medizinisch
notwendigen Rücktransports aus dem Ausland, wenn durch DKV organisiert, sonst 80 %.
100 % für die Mehrkosten eines notwendigen, begleiteten Rücktransports mitreisender Kinder unter 16 Jahren aus dem Ausland, wenn durch DKV organisiert, sonst 80 %.
100 % für den notwendigen Transport von Arzneimitteln und Blutkonserven ins Ausland, wenn durch DKV organisiert, sonst
80 %.
Bei Todesfall im Ausland werden die Kosten der Überführung bis zu €10000,00 und Beisetzung im Ausland bis zu €10000,00 ersetzt.
Wartezeit:
Allgemeine Wartezeit 3 Monate, außer bei Unfall. Erlass aufgrund ärztlicher Untersuchung mögl.
Keine Wartezeit für Auslandsreiseschutz
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