Für alle die eine hervorragende Krankenversicherung zum fairen Preis wollen
ab
€73,23 – €577,67 pro Monat
BestMed BME
Pflegepflichtversicherung
BestMed BME
Private Krankenvollversicherung für
Ambulant Behandlung
Stationär Behandlung
Zahnärztliche Behandlung
Zahnersatz
Auslandskrankenversicherung
Arznei- und Verbandmittel
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker
Alternativmedizin
Sehhilfen
Psychotherapie
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Transport
zusätzlich
Beitragsrückerstattung bis €1200,00 pro Jahr
BestMed PVN
Private Pflegepflichtversicherung für
Ambulante Pflege
Stationäre Pflege
Teilstationäre Pflege
Kurzzeitpflege
Pflege durch Angehörige
Pflegehilfsmittel
Unterkunft/Verpflegung
Details
BestMed BME Krankvollversicherung
BestMed BME
Die BME Private Krankenvollversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Mögliche Beitragsrückerstattung
BME1: €1200,00 (€400,00 Kinder und Jugendliche)
BME2: €900,00 (€300,00 Kinder und Jugendliche)
Ambulant Ärztliche Behandlung
100 % Hausarztregelung, sonst 75 %, bei nachträglicher Bestätigung der Notwendigkeit der Weiterbehandlung durch Facharzt werden alle weiteren Behandlungen und Untersuchungen durch Facharzt zu 100 % erstattet.
Arznei- und Verbandmittel
100%
Sehhilfen
Bis zu €200,00 innerhalb von 24 Monaten für neue Brillengläser, -gestelle und Kontaktlinsen sowie Reparatur
Hilfsmittel außer Sehhilfen
100% für aufgelistete Hilfsmittel im offenen Hilfskatalog
(AVB Teil I Nr. 2.5.: Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen)
Orthopädischen Maßschuhen ist der Teil erstattungsfähig,
der €100,00/ €50,00 bis 20. Lj. übersteigt
Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen; Sprechgeräte, elektr. Kehlkopf)
100 % für alle anderen Hilfsmittel unter Einschaltung des Hilfsmittel Service, sonst 75 % für alle anderen Hilfsmittel.
Heilmittel
100 % bis zu den Höchstbeträgen des tariflichen Verzeichnisses
75 % Hausarztregelung, sonst 60 % max. €500,00 p. a. gem. Hufelandverz.
Psychotherapie, Nach vorheriger Zusage und unter
Berücksichtigung der Hausarztregelung
100 % / 75 % bis 30. Sitzung
80 % / 60 % ab 31. Sitzung
70 % / 50 % ab 61. Sitzung
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Nach gesetzlich eingeführten Programmen
100 % zu Hausarztregelung, sonst zu 75 %,
ohne Reiseschutzimpfungen
Beides nicht SB-neutral
Transport
100 % zum/vom Krankenhaus bzw. im Notfall zum Arzt
Gebührenordnung
Im Rahmen der Höchstsätze der GOÄ (3,5; 2,5; 1,3)
Stationär Ärztliche Behandlung, Unterbringung
100 % Mehrbettzimmer, allg.- u. belegärztlicher Krankenhausleistungen
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Nein
Aufenthalt in Privatkliniken
Ja, nach vorherige Zusage für Aufenthalte im Krankenhaus
mit Kur- u. Sanatoriumsbehandlung, bei Anschlussheilbehandlung, Entziehungsmaßnahmen u. stationäre Psychotherapie nötig
100 % für die Zahnbehandlung, einschließlich gezielter
Vorsorgeuntersuchungen und damit verbundener Material- und Laborkosten sowie PZR
70 % für Inlays, Zahnkronen, Brücken, Zahnprothesen einschließlich Material- und Laborkosten
70 % für max. 4 Implantate je Kiefer (einschl. ggf. bei Beginn des Versicherungsschutzes vorh. Implantate), für den darauf zu befestigenden Zahnersatz und für Matrial.-
u. Laborkosten
90 % Kieferorthopädie. einschl. Material.- u. Laborkosten. bei Behandlungsbeginn vor Vollendenten 19. Lebensjahres.
Material.- u. Laborkosten werden im Rahmen des
tariflichen Preis-/Leistungsverzeichnis erstattet
Zahnstaffel / Jahreshöchstsätze für ZE, Zahnkronen, Inlays, Implantate und KFO (außer bei Unfall):
max. €1000,00 im 1. VJ
max. €2000,00 in den ersten 2 VJ
max. €3000,00 in den ersten 3 VJ
max. €3000,00 ab dem 4. VJ p. a.
Bei Unfall: max. €3000,00 p. a.
Heil- und Kostenplan
Muss nicht gemacht werden wird allerdings empfohlen
Sonstiges Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt
1 Monat ab Beginn des Auslandsaufenthaltes
Bei Rückreiseunfähigkeit weitere 2 Monate
Wichtig
Leistungen begrenzt auf die in Deutschland üblichen Behandlungskosten.
Gewöhnlicher Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein
Optionsrecht / Fortführungsrecht
Bei Beginn des BME bis Eintrittsalter 55 Wechsel in einen
höherwertigen BestMed-Tarif bzw. Ergänz. um BestMed Aufbaustufe möglich
Ohne Wartezeit für lfd. Versicherungsfälle:
zum 4. VJ ohne vers.med. Zuschl., zum 6. VJ vers.med. Zuschl. für Mehrleistung max. 100 %
-Kinder gleichzeitig mit Elternteil. Bei Geburt/Adoption jeweils Optionsrecht auf Erhöhung für VP ohne vers.med. Prüf. je zum 1.1. eines Jahres, bis zum Jahr, in dem
Kind 4 Jahre alt wird
Keine Selbstbeteiligung bei:
Pauschale für ambulante OP
Pauschale für Entbindung
Keinen Einfluss auf Beitragsrückerstattung bei:
Vorsorgeuntersuchungen
Schutzimpfungen
Zahnprophylaxe
PZR (Professionelle Zahnreinigung)
staatliche Leistungen
Serviceleistungen
Gesundheitstelefon
24-Stunden-Notrufservice bei Auslandsreisen
Besonderheiten
Pauschale bei best. amb. OP €100,00
Pauschale bei Entbindung €500,00
Künstliche Befruchtung unter bestehenden Voraussetzungen
Lasik nach Zusage
Ab 92. Tag im Krankenhaus beitragsfrei, wenn
Tarif mind. 12 Monate ohne Beitragsrückstand bestand
Besonderer Auslandsschutz
Keine Wartezeiten
BestMed PVN
Die gesetzliche Pflegeversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Ambulant häusliche Pflege
Aufwendungsersatz mtl. für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung:
mtl. Pflegesachleistung (häusliche Pflege durch Pflegefachkraft)
Pflegegrad 1 bis €125,00 Entlastungsbetrag nach § 28a Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad 2 €689,00
Pflegegrad 3 €1298,00
Pflegegrad 4 €1612,00
Pflegegrad 5 €1995,00o
alternativ mtl. Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
Pflegegrad 1 bis €125,00 Entlastungsbetrag nach § 28a Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad 2 €316,00
Pflegegrad 3 €545,00
Pflegegrad 4 €728,00
Pflegegrad 5 €901,00
Kombinationsleistungen:
Der Bezug von Pflegegeld und der Bezug ambulanter Pflegesachleistungen können im Rahmen der häuslichen Pflege auch miteinander kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich dann anteilig (prozentual) in dem Umfang, in dem im jeweiligen Monat ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch genommen worden
sind.
Laienpflege (z. B. Angehörige)
Diese ist nur über Pflegegeld finanzierbar
Pflegehilfsmittel
Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis
aufgeführte Pflegehilfsmittel. Selbstbeteiligung/Zuzahlung bei :
technischen Hilfsmitteln (ab Alter 18) 10 %, max. €25,00
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mtl. bis zu €40,00
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen, die keine nahen Angehörigen sind (Verhinderungspflege)
Für Pflegegrade 2-5: pro Kalenderjahr bis zu €1612,00, mit Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln aus Kurzzeitpflege (bis €806,00), insgesamt €2418,00
Außerdem besteht Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes (grundsätzlich bis 6 Wochen pro Kalenderjahr)
Teilstationäre Leistungen der Tages- bzw. Nachtpflege
Aufwendungsersatz mtl. für allgemeine Pflegeleistungen, die notwendige Beförderung der VP von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück, zusätzliche pflegerisch betreuende Leistungen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (in stationären
Pflegeeinrichtungen/Pflegeheimen):
Pflegegrad 1 bis €125,00 Entlastungsbetrag nach § 28a Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad 2 €689,00
Pflegegrad 3 €1298,00
Pflegegrad 4 €1612,00
Pflegegrad 5 €1995,00
Kurzzeitpflege
Für Pflegegrade 2-5: für allgemeine Pflegeleistungen sowie für zusätzliche pflegerisch betreuende Leistungen
pro Kalenderjahr
bis zu €1612,00
mit Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln aus Verhinderungspflege (bis €1612,00)
insgesamt €3224,00
Außerdem besteht Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes (grundsätzlich bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr)
Zusätzliche Leistungen für Versicherte in ambulant
betreuten Wohngruppen
In allen Pflegegraden monatlich€214,00
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeld
-. Pro Maßnahme bis zu €4000,00 (höchstens €16000,00, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen).
Gilt auch für Pflegegrad 1.
Entlastungsbetrag
Bei ambulanter Pflege:
in allen Pflegegraden monatlich bis zu €125,00
(Bei stationärer Pflege stattdessen €125,00 Pauschalzuschuss zu den Kosten der stationären Pflege.)
Stationäre Pflege Leistungen
Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen sowie für zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen in vollstationären Einrichtungen
Pflegegrad 1 €125,00
Pflegegrad 2 €770,00
Pflegegrad 3 €1 .262,00
Pflegegrad 4 €1775,00
Pflegegrad 5 €2005,00
Unterkunft/Verpflegung
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung werden insoweit übernommen, als der jeweilige Leistungsbetrag für stationäre Pflege die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und für medizinische Behandlungspflege übersteigt.
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für
behinderte Menschen
Pro Monat bis zu €266,00
Wichtig
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Pflege in Deutschland. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz besteht bei häuslicher Pflege ein Anspruch auf Pflegegeld bzw. anteiliges Pflegegeld.
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