Private Krankenvollversicherung für
zusätzlich
Private Pflegepflichtversicherung für
Die BME Private Krankenvollversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Mögliche Beitragsrückerstattung
Ambulant Ärztliche Behandlung
Arznei- und Verbandmittel
Sehhilfen
Hilfsmittel außer Sehhilfen
(AVB Teil I Nr. 2.5.: Bandagen, Blindenstock, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, Gehstützen, Inhalationsgeräte, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen)
Orthopädischen Maßschuhen ist der Teil erstattungsfähig, der €100,00/ €50,00 bis 20. Lj. übersteigt
Orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen; Sprechgeräte, elektr. Kehlkopf)
100 % für alle anderen Hilfsmittel unter Einschaltung des Hilfsmittel Service, sonst 75 % für alle anderen Hilfsmittel.
Heilmittel
Heilpraktiker, einschließlich hierzu verordneter Arzneimittel
Alternativmedizin, einschließlich hierzu verordneter Arzneimittel
Psychotherapie, Nach vorheriger Zusage und unter Berücksichtigung der Hausarztregelung
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen Nach gesetzlich eingeführten Programmen
Transport
Gebührenordnung
Stationär Ärztliche Behandlung, Unterbringung
Ersatz-Krankenhaustagegeld
Aufenthalt in Privatkliniken
Zahn, Zahnärztliche Leistungen, Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung (PZR), Zahnersatz, Inlays, Kieferorthopädie
100 % für die Zahnbehandlung, einschließlich gezielter Vorsorgeuntersuchungen und damit verbundener Material- und Laborkosten sowie PZR
70 % für Inlays, Zahnkronen, Brücken, Zahnprothesen einschließlich Material- und Laborkosten
70 % für max. 4 Implantate je Kiefer (einschl. ggf. bei Beginn des Versicherungsschutzes vorh. Implantate), für den darauf zu befestigenden Zahnersatz und für Matrial.- u. Laborkosten
90 % Kieferorthopädie. einschl. Material.- u. Laborkosten. bei Behandlungsbeginn vor Vollendenten 19. Lebensjahres.
Material.- u. Laborkosten werden im Rahmen des tariflichen Preis-/Leistungsverzeichnis erstattet
Zahnstaffel / Jahreshöchstsätze für ZE, Zahnkronen, Inlays, Implantate und KFO (außer bei Unfall):
Heil- und Kostenplan
Sonstiges Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei vorübergehendem Aufenthalt
Leistungen begrenzt auf die in Deutschland üblichen Behandlungskosten.
Gewöhnlicher Aufenthalt muss weiterhin in Deutschland sein
Optionsrecht / Fortführungsrecht
Bei Beginn des BME bis Eintrittsalter 55 Wechsel in einen höherwertigen BestMed-Tarif bzw. Ergänz. um BestMed Aufbaustufe möglich
Ohne Wartezeit für lfd. Versicherungsfälle: zum 4. VJ ohne vers.med. Zuschl., zum 6. VJ vers.med. Zuschl. für Mehrleistung max. 100 %
-Kinder gleichzeitig mit Elternteil. Bei Geburt/Adoption jeweils Optionsrecht auf Erhöhung für VP ohne vers.med. Prüf. je zum 1.1. eines Jahres, bis zum Jahr, in dem Kind 4 Jahre alt wird
Keine Selbstbeteiligung bei:
Keinen Einfluss auf Beitragsrückerstattung bei:
Serviceleistungen
Besonderheiten
Die gesetzliche Pflegeversicherung der DKV - Deutsche Krankenversicherung AG beinhaltet:
Ambulant häusliche Pflege
Aufwendungsersatz mtl. für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung:
mtl. Pflegesachleistung (häusliche Pflege durch Pflegefachkraft)
alternativ mtl. Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)
Kombinationsleistungen:
Laienpflege (z. B. Angehörige)
Pflegehilfsmittel
Aufwendungen für im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführte Pflegehilfsmittel. Selbstbeteiligung/Zuzahlung bei :
technischen Hilfsmitteln (ab Alter 18) 10 %, max. €25,00
Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel mtl. bis zu €40,00
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson durch Personen, die keine nahen Angehörigen sind (Verhinderungspflege)
Für Pflegegrade 2-5: pro Kalenderjahr bis zu €1612,00, mit Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln aus Kurzzeitpflege (bis €806,00), insgesamt €2418,00
Außerdem besteht Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes (grundsätzlich bis 6 Wochen pro Kalenderjahr)
Teilstationäre Leistungen der Tages- bzw. Nachtpflege
Aufwendungsersatz mtl. für allgemeine Pflegeleistungen, die notwendige Beförderung der VP von der Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück, zusätzliche pflegerisch betreuende Leistungen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (in stationären Pflegeeinrichtungen/Pflegeheimen):
Pflegegrad 1 bis €125,00 Entlastungsbetrag nach § 28a Abs. 2 SGB XI
Pflegegrad 2 €689,00
Kurzzeitpflege
Für Pflegegrade 2-5: für allgemeine Pflegeleistungen sowie für zusätzliche pflegerisch betreuende Leistungen pro Kalenderjahr
mit Übertragung von nicht verbrauchten Mitteln aus Verhinderungspflege (bis €1612,00)
Außerdem besteht Anspruch auf die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes (grundsätzlich bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr)
Zusätzliche Leistungen für Versicherte in ambulant betreuten Wohngruppen
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeld
-. Pro Maßnahme bis zu €4000,00 (höchstens €16000,00, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen).
Entlastungsbetrag
Bei ambulanter Pflege:
(Bei stationärer Pflege stattdessen €125,00 Pauschalzuschuss zu den Kosten der stationären Pflege.)
Stationäre Pflege Leistungen
Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen sowie für zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen in vollstationären Einrichtungen
Unterkunft/Verpflegung
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf Pflege in Deutschland. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz besteht bei häuslicher Pflege ein Anspruch auf Pflegegeld bzw. anteiliges Pflegegeld.
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